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Weissrussland

VISUM nach Wiessrussland

 


Bearbeitungszeit. Arbeitstage


Tourism Visum

Einmalige oder Zweimalige


7 Tage


5 Tage


 

 

 

2 Tage


Bis 30 Tage


115,00 Euro


-


210,00 Euro


Bis 30 Tage für Kinder


75,00 Euro


-


140,00 Euro



 


Bearbeitungszeit. Arbeitstage


 

Privatvisum

Einmalige oder Zweimalige

10 Tage


5 Tage


 

 

2 Tage


 

Bis 30 Tage


115,00 Euro


-


210,00 Euro


 

Bis 30 Tage für Kinder bis 12 Jahre


75,00 Euro


-


140,00 Euro


 

Bis 90 Tage mit Einladung


115,00 Euro


-


210,00 Euro


 

Bis 90 Tage für Kinder bis 12 Jahre mit Einladung


75,00 Euro


-


140,00 Euro



 


Bearbeitungszeit. Arbeitstage


 

Transit Visum


7 Tage


5 Tage


 2 Tage


 

1 Fach


2 Fach


115,00 Euro


115,00 Euro


-


-


210,00 Euro


210,00 Euro



Privatvisum und Touristenvisum

An die Konsularabteilung müssen folgende Unterlagen übermittelt werden:

  • Der Pass muss: am Tage der Ausreise aus der Republik Belarus noch mindestens 90 Tage gültig sein; über mindestens zwei freie Seiten zur Visaerteilung verfügen; im Fall, dass im Reisepass mitreisende minderjährige Kinder eingetragen sind, müssen die Dokumente der minderjährigen mitreisenden Kinder mit einem Foto versehen sein

  • Visumantrag: Der Visaantrag kann wahlweise handschriftlich oder maschinell in deutsch, russisch, belarussisch oder englisch ausgefüllt werden.
    Die Beantwortung der Fragen muss vollständig erfolgen und logisch mit dem tatsächlichen Zweck Ihrer Reise übereinstimmen.
    Der Visaantrag ist persönlich zu unterschreiben.
    Der Visaantrag von Minderjährigen ist durch den gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
    Der Antrag wird in einem Exemplar eingereicht.

  • Passfoto: 1 x Foto; das Foto muss folgende Anforderungen erfüllen: Größe: 35 x 45 mm; von vorn fotografiert, vor glattem, hellem Hintergrund; hohe Auflösung; ohne Knicke und Beschriftung auf der Bildseite; biometrisches Foto (das Gesicht macht 70 — 80 % des Fotos aus); nicht älter als 6 Monate.

  • einen Nachweis der Pflichtkrankenversicherung.

Für Visa mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro Jahr:

- das Original der Einladung, die von einer örtlichen Dienststelle der Migrationsbehörde des Innenministeriums ausgestellt wurde, oder
- das Original eines Dokuments zum Nachweis des Wohneigentums in der Republik Belarus zur Erteilung eines Einreisevisums für den Eigentümer und seine Familienmitglieder, oder

- der Vertrag mit einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung, der die geplante Heilbehandlung für die ganze Laufzeit des beantragten Visums bestätigt (auch in Kopie möglich) – für den Verbraucher der medizinischen Leistungen sowie bei Bedarf für die begleitende Person.

ACHTUNG!
Bei Privatreisen bis zu 30 Tagen müssen die Staatsbürger der EU die oben aufgeführten Dokumente nicht vorlegen.

EU Bürger können anstelle des Originals der Einladung eine konsularisch beglaubigte (nur in den konsularischen Vertretungen der Republik Belarus in Deutschland) Erklärung eines belarussischen Staatsbürgers vorlegen. Für Visa mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro Jahr kann eine solche Erklärung nur von einem nahen Verwandten mit belarussischer Staatsbürgerschaft abgegeben werden. Dabei sind die Unterlagen vorzulegen, die die nahe Verwandtschaft/Eheschließung bestätigen.

Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere ergänzende Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung relevant sind.

Transitvisum

An die Konsularabteilung müssen folgende Unterlagen übermittelt werden:

  • Der Pass muss: am Tage der Ausreise aus der Republik Belarus noch mindestens 90 Tage gültig sein; über mindestens zwei freie Seiten zur Visaerteilung verfügen; im Fall, dass im Reisepass mitreisende minderjährige Kinder eingetragen sind, müssen die Dokumente der minderjährigen mitreisenden Kinder mit einem Foto versehen sein

  • Visumantrag: Der Visaantrag kann wahlweise handschriftlich oder maschinell in deutsch, russisch, belarussisch oder englisch ausgefüllt werden.
    Die Beantwortung der Fragen muss vollständig erfolgen und logisch mit dem tatsächlichen Zweck Ihrer Reise übereinstimmen.
    Der Visaantrag ist persönlich zu unterschreiben.
    Der Visaantrag von Minderjährigen ist durch den gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
    Der Antrag wird in einem Exemplar eingereicht.

  • Passfoto: 1 x Foto; das Foto muss folgende Anforderungen erfüllen: Größe: 35 x 45 mm; von vorn fotografiert, vor glattem, hellem Hintergrund; hohe Auflösung; ohne Knicke und Beschriftung auf der Bildseite; biometrisches Foto (das Gesicht macht 70 — 80 % des Fotos aus); nicht älter als 6 Monate.

  • einen Nachweis der Pflichtkrankenversicherung.

Die Visabestimmungen der Republik Belarus sehen die Erteilung von Visa zu folgenden Reisezwecken vor:

Die angegebenen Preise gelten für deutsche Staatsbürger und die Mehrzahl der Einwohner von EU-Staaten. Für einige EU-Staaten und für andere Länder können die Tarife abweichen. Informationen dazu erhalten Sie von der Botschaft.

Dokumente zur Erlangung eines Visums, die in der konsularischen Vertretung vorzulegen sind:

  • Original oder Kopie der Einladung eines belarussischen Reisebüros auf Kopfbogen verfasst, oder

  • Original oder Kopie der Einladung einer Kureinrichtung oder eines Sanatoriums auf Kopfbogen, oder

  • Original oder Kopie der Einladung eines agrar-touristischen Unternehmens

Achtung! Bürger der EU können den Antrag im Original oder auch als Fax oder in einem anderen Format in dem sie diesen erhalten haben, vorlegen.

EU-Bürger können bei touristischen Reisen anstelle der oben genannten Dokumente auch Hotelbuchungen mit einer maximalen Buchungsdauer von 10 Tagen vorlegen. (In diesem Fall wird das Visum für die Dauer der Buchung erteilt). Die Bestätigung der Hotelreservierung soll auf dem Firmenbogen des Hotels ausgedruckt, unterschrieben und abgestempelt sein. Die Ausdrücke von www.booking.com und anderen ähnlichen Webseiten werden als Bestätigung nicht akzeptiert.

Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere ergänzende Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung relevant sind.

Geschäftvisum

Verfahren zur Erteilung eines belarussischen Visums:

An die Konsularabteilung müssen folgende Unterlagen übermittelt werden:

  • Der Pass muss: am Tage der Ausreise aus der Republik Belarus noch mindestens 90 Tage gültig sein; über mindestens zwei freie Seiten zur Visaerteilung verfügen; im Fall, dass im Reisepass mitreisende minderjährige Kinder eingetragen sind, müssen die Dokumente der minderjährigen mitreisenden Kinder mit einem Foto versehen sein

  • Visumantrag: Der Visaantrag kann wahlweise handschriftlich oder maschinell in deutsch, russisch, belarussisch oder englisch ausgefüllt werden.
    Die Beantwortung der Fragen muss vollständig erfolgen und logisch mit dem tatsächlichen Zweck Ihrer Reise übereinstimmen.
    Der Visaantrag ist persönlich zu unterschreiben.
    Der Visaantrag von Minderjährigen ist durch den gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
    Der Antrag wird in einem Exemplar eingereicht.

  • Passfoto: 1 x Foto; das Foto muss folgende Anforderungen erfüllen: Größe: 35 x 45 mm; von vorn fotografiert, vor glattem, hellem Hintergrund; hohe Auflösung; ohne Knicke und Beschriftung auf der Bildseite; biometrisches Foto (das Gesicht macht 70 — 80 % des Fotos aus); nicht älter als 6 Monate.

  • einen Nachweis der Pflichtkrankenversicherung.

Die Visabestimmungen der Republik Belarus sehen die Erteilung von Visa zu folgenden Reisezwecken vor:

Die angegebenen Preise gelten für deutsche Staatsbürger und die Mehrzahl der Einwohner von EU-Staaten. Für einige EU-Staaten und für andere Länder können die Tarife abweichen. Informationen dazu erhalten Sie von der Botschaft.

Dokumente zur Erlangung eines Visums, die in der konsularischen Vertretung vorzulegen sind:

Für Visa mit einer Laufzeit von bis zu 30 oder 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen:

  • Original oder Kopie des Antrags einer belarussischen juristischen Person (wird von der einladenden Organisation verfasst)

Für Visa mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro Jahr:

  • das Original des Antrages von der einladenden Organisation

  • das Original des Auszuges über die einladende Organisation aus dem Geneisamen Staatlichen Register der Juristischen Personen oder von einem belrussischen Notar beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung der juristischen Person in Belarus. Die Dokumente sollen nicht früher als 1 Jahr vor der Antragstellung ausgestellt oder beglaubigt werden sein;

  • Kopie des gültigen Vertrages (Kooperationsabkommes, etc.) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder der ausländischen Organisation, wo er tätig ist, oder der Gründungsunterlagen, die bestätigen, dass der Ausländer der Leiter oder Gesellschafter einer Organisation mit ausländischen Investitionen ist.

ACHTUNG! Bei Privatreisen bis zu 30 Tagen müssen die Staatsbürger der EU die oben aufgeführten Dokumente nicht vorlegen.

Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere ergänzende Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung relevant sind.

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